Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, in den Arbeitsverträgen des Verbandes sei womöglich eine Anstiftung zur Tötung durch Unterlassen enthalten. Wie in der vergangenen Woche durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg bekannt gemacht wurde, liegen der Staatsanwaltschaft offenbar entsprechende Strafanzeigen vor, die in Zusammenhang mit der Kündigung von zwei Rettungsdienstmitarbeitern in einem BRK-Kreisverband gesehen werden. Es ging dabei um die Frage, ob Rettungsdienstmitarbeiter in bestimmten Notfällen ohne oder gar gegen die Anweisung eines Arztes bestimmte…